Kletterregelung

Im Landkreis Sigmaringen gilt die Kletterverordnung vom 29. April 2008. Diese wurde durch eine Änderung der Allgemeinverfügung vom 28. Dezember 2016 ergänzt.

Der Alpenverein pflegt über das DAV-Felsinformationssystem die Freigaben der Klettergebiete. Der Link für das DAV-Felsinfo System findest Du hier.

Außerdem veröffentlicht der DAV im Frühjahr aktuelle Sperrungen wegen Vogelbrut.

Für unser Arbeitsgebiet Donautal / Zollernalb haben wir eine Felsliste zusammengestellt, aus der Du entnehmen kannst, wo und unter welchen Bedingungen Du klettern darfst.

Den aktuellsten Donautal Kletterführer (13. Auflage) bekommst Du beim Panico Verlag unter diesem Link.

Weitere Informationen zur Kletterregelung geben die Schaukästen und Informationstafeln an den Kletterfelsen sowie die Broschüren des Naturparkvereins und das Haus der Natur in Beuron. Broschüre: Klettern im Naturpark obere Donau. Eine kurze Übersicht über die kritischen Felsen zeigt untenstehende Tabelle:

Sperrung Tabelle

Kletterregelung  Stand 02/2014 
Kletterregelung Stand 02/2014

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